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AGB

Quivelda Fit GmbH

1.     Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Trainingsstätten der Quivelda Fit GmbH (folgend „CrossFit Box“ genannt) mit Sitz in Weinfelden.

2.     Mitgliedschaft / Membership

  • Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

  • Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt werden kann. Die Fotografie dient ausschliesslich der visuellen Kontrolle in der CrossFit Box. Das Foto wird nach Ablauf eines Jahres ab Vertragsauflösung gelöscht.

  • Persönliche Daten, welche zur Registrierung benötigt werden, werden auf Wodify und deren Cloud gespeichert. Nach Beendigung des Abos werden die Daten gelöscht. 

  • Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Die Quivelda Fit GmbH behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen, dann ist beim Abschluss des Abonnementvertrages/dem Anmelden zum Probetraining/dem Kauf eines 10er Abos in jedem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, bzw. vorzulegen.

  • Vollzeit-Studierende (bis 30 Jahre und bei Vorlegen einer gültigen Legitimationskarte) und Jugendlichen bis 18 Jahre oder bis Beendigung der Erstausbildung, wird ein Rabatt von 25% auf jedes ½-Jahresabo und Jahresabo bei Abschluss des Abonnements gewährt.

  • Vermittelt ein bestehendes Mitglied ein neues Mitglied, welches erstmals ein Jahresabo abschliesst, verlängert sich das Abo des bestehenden Mitglieds um einen Monat. Der Vermittlungsbonus ist kummulierbar.

3.     Fotos/Videos

  • Im Rahmen der Klassen sowie bei der Nutzung der CrossFit Box werden unter Umständen Fotos und/oder Videos erstellt.

  • Die Mitglieder räumen der Quivelda Fit GmbH sämtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Ist dies nicht erwünscht, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Betriebspersonals vor der Klasse oder Besuch der CrossFit Box ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht mit aufs Bild kommt.

  • Die Fotos/Videos können ausschliesslich auf folgenden Kanälen publiziert werden: www.crossfit-quivelda.com, www.facebook.com, www.youtube.com, und www.instagram.com.

4.     Angebot

  • Die Quivelda Fit GmbH bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart und ist nur für CrossFit / Endurance Klassen und Open Gym gültig.

  • Weitere Angebote wie z.B. Yoga, Kick-Boxen, Schwimmen, Vertiefungsunterrichte (Kettlebell, Gymnastics, etc.) sind nicht im Angebot enthalten und müssen bei Bedarf zusätzlich gelöst/gekauft werden.

  • Bei Konsumation (Getränke, Esswaren etc.) und Kauf von Produkten (z.B. Shirts) tragen sich die Mitglieder selbständig und wahrheitsgetreu in einer aufgelegten Liste ein. Diese Liste wird regelmässig dem Konsument in Rechnung gestellt. Die Bezahlung erfolgt gemäss §6.

5.     AGB, Weisungen

  • Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

6.     Zahlung

  • Der Mitgliedschaftsbeitrag sowie alle übrigen Einkäufe werden per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zur Zahlung innert 30 Tagen fällig. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist können Mahngebühren fällig werden.

7.     Haftung

  • Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der CrossFit Box erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der Quivelda Fit GmbH oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

  • Die Quivelda Fit GmbH haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Ort hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

8.     Betriebszeiten

  • Die CrossFit Box ist mit Ausnahme von hohen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau und Umzug, Sanierung etc. während den Betriebszeiten geöffnet. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft. Die Ausnahmen werden per E-Mail, via Homepage (www.crossfit-quivelda.com) publiziert.

9.     Nutzung und Hinterlegung (Timestop)

  • Nichtbenutzung der CrossFit Box oder der Kurse, berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

  • Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 Woche unterbrochen werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Timestop wird bei beruflichem Auslandaufenthalt, Ferien,  Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst gewährt.

10.   Zuwiderhandlungen

  • Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.

11.   Vertragsdauer

  • Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag.

  • Der Mitgliedschaftsvertrag läuft ohne Kündigung automatisch nach Ablauf des Abonnements aus.

  • Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit oder Unfall gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung etc. eingereicht werden. Bis zum 6. Monat hat das Mitglied Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des effektiv bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages*, danach gilt die Mitgliedschaft als abgeschrieben.

Im 1. Monat: Rückerstattung = 80 % des Vertragspreises*
Im 2. Monat: Rückerstattung = 60 %*
Im 3. Monat: Rückerstattung = 40 %*
Im 4. Monat: Rückerstattung = 30 %*
Im 5. Monat: Rückerstattung = 20 %*
Im 6. Monat: Rückerstattung = 10 %*
Ab 7. Monat: keine Rückerstattung 

ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich SFr. 50.– für den administrativen Aufwand

12.   Änderungen AGB

  • Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

  • Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Weinfelden.

13.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Weinfelden.

 

Ausgabe März 2021

AGBs: Text
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